Betreuungsvereinbarung
Für die erfolgreiche Arbeit an der Promotion ist ein geregeltes Betreuungsverhältnis und insbesondere der regelmäßige Austausch mit der/dem Betreuer*in wichtig.
Inhalt der Betreuungsvereinbarung
Zu Beginn der Promotion schließen Promovend*in und Betreuer*in eine Betreuungsvereinbarung, in der u. a. die Häufigkeit der regelmäßig stattfindenden Gespräche festgehalten wird. In diesen Gesprächen, die mindestens einmal pro Semester stattfinden sollen, besprechen Promovend*in und Betreuer*in den Fortgang der Arbeit. Außerdem verpflichtet sich der/die Betreuer*in die zu den vereinbarten Besprechungsterminen gelieferten Beiträge der/des Promovend*in umfassend mündlich und/oder schriftlich zu kommentieren.
- Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung (deutsch) / Template for a Supervision Agreement (englisch)
(Es handelt sich hierbei um Vorlagen, die vollumfänglich angepasst werden können.)
Überprüfung der Einhaltung der Betreuungsvereinbarung
Die Einhaltung der Betreuungsvereinbarung wird im Rahmen von Promotionen in strukturierten Programmen durch die Programme selbst überprüft.
Für Einzelpromovierende der Fakultät bietet das Graduiertenzentrum jährliche Gespräche zur Betreuungssituation an. Mit dem Koordinator des Graduiertenzentrums als unabhängigem Gesprächspartner können in diesen Gesprächen auch mögliche Konflikte im Betreuungsverhältnis besprochen und Lösungswege erörtert werden. Gegebenenfalls können auch die Hilfe der Konfliktsprechstunde der Humboldt Graduate School sowie der Ombudspersonen der Fakultät in Anspruch genommen werden.
Wünschen Sie ein Gespräch?
Vereinbaren Sie einen Termin: promotion.wiwi@hu-berlin.de