Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zulassung zum Promotionsstudium

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Verfahren zur Zulassung zum Promotionsstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Formale Grundlage für die Promotion ist die
Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (01.10.2024).

Für die Anmeldung zur Promotion an der Fakultät befolgen Sie bitte die nachfolgenden Schritte.

Alle erforderlichen Formulare und Vorlagen stehen unter folgendem Link zur Verfügung: Download-Link (HU-BOX)

Schritt 1: Betreuungsvereinbarung

Im Falle einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms schließen Sie im Anschluss an ihre erfolgreiche Aufnahme im Programm über die Geschäftsstelle des Programms eine schriftliche Betreuungsvereinbarung ab.

Im Falle einer individuellen Promotion schließen Sie die Betreuungsvereinbarung direkt mit den betreuenden Hochschulprofessor*innen ab.

 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung zur Promotion

Nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung beantragen Sie Ihre Zulassung zur Promotion beim Promotionsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Dazu senden Sie bitte die nachstehenden Dokumente per E-Mail.

  • [04-F01] Antrag auf Zulassung zur Promotion
  • [05-F01] Betreuungserklärung
  • [05-M02] Betreuungsvereinbarung (diese Vorlage kann vollumfänglich angepasst werden.)
  • aktueller Lebenslauf (formlos)
  • Kopien aller Hochschulabschlüsse (Bachelor- und Masterurkunden inkl. Notenzeugnisse)

Alle Hochschulabschlüsse müssen zusätzlich im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien vorgelegt werden.

Studienabschlüsse, die an nicht-deutschen Hochschulen erworben wurden, müssen einer sog. Äquivalenzprüfung unterzogen werden. Hierzu benötigt das Promotionsbüro die Abschlusszeugnisse und Notenzeugnisse in deutscher oder englischer Sprache oder in der Originalsprache zusammen mit einer offiziell beglaubigten Übersetzung.

Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden bearbeitet.

 

Schritt 3: Zulassungsbescheid

Nach Einreichung aller Unterlagen werden diese geprüft. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet der Promotionsrat der Fakultät bzw. dessen Vorsitz. Wird die Zulassung bewilligt, erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie die offizielle Promotionszeit.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Promotion hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums Ihre Promotion noch nicht zu Ende gebracht haben, sind Sie verpflichtet, einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Promotion einzureichen.

  • [04-F02] Antrag auf Verlängerung der Promotionszeit

 

Schritt 4: Immatrikulation als Promotionsstudierende*r

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides durch die Fakultät sind Sie verpflichtet, innerhalb von vier Wochen bei der Studienabteilung der HU einen Antrag auf Immatrikulation oder Registrierung als Promotionsstudierende*r zu stellen. Nach diesem Zeitraum verliert die Zulassung zur Promotion durch die Fakultät für die Immatrikulation/Registrierung in der Studienabteilung der HU ihre Gültigkeit.

 


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