Informationen zur neuen Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 01.10.2024
Am 01.10.2024 wurde die neue Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Damit gilt seit dem 02.10.2024:
- Neuzulassungen zur Promotion erfolgen nur noch nach den Regelungen der neuen Promotionsordnung.
- Promovierende, die nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 zugelassen wurden (d.h. die Zulassung zur Promotion erfolgte vor dem 02.10.2024), wobei das Promotionsverfahren jedoch noch nicht eröffnet wurde (d.h. die Zulassung zum Doktorexamen gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 21.05.2010 ist noch nicht erfolgt), müssen dem Promotionsrat über das Promotionsbüro bis zum 01.10.2025 mitteilen, wenn sie weiterhin nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 promovieren möchten. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird die Promotion ab dem 02.10.2025 nach den Regeln der neuen Promotionsordnung vom 01.10.2024 fortgesetzt. Wenn der Wechsel zu den Regelungen der neuen Promotionsordnung bereits vor dem 02.10.2025 gewünscht ist, ist dies durch Mitteilung an den Promotionsrat über das Promotionsbüro möglich. Eine Mitteilung an das Promotionsbüro per E-Mail ist ausreichend.
- Promotionsverfahren, die bereits vor dem In-Kraft-Treten der neuen Promotionsordnung eröffnet waren (d.h. die Zulassung zum Doktorexamen gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 21.05.2010 ist bereits erfolgt), werden nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 abgeschlossen.
Übersicht über die wichtigsten Änderungen
Ziel der neuen Promotionsordnung vom 01.10.2024 ist es, Abhängigkeiten der Promovierenden von den Betreuer*innen zu reduzieren, um so möglichen Konfliktfällen vorzubeugen und in Konfliktfällen allen Beteiligten eine größere Sicherheit zu potentiellen Handlungsoptionen zu bieten. Der folgende Vergleich gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der neuen Promotionsordnung.
Promotionsordnung vom 21.05.2010 | Promotionsordnung vom 01.10.2024 | |
Promotionsrat |
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Bearbeitungszeit für die Promotion |
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Betreuung |
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Eröffnung des Promotionsverfahrens |
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Dissertation |
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Begutachtung |
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Promotionskommission |
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Mündliche Prüfung |
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Gesamtprädikat |
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Veröffentlichungsregeln |
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Ombudsstelle |
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Überprüfungsverfahren und Entziehung des Doktorgrads |
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