Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Informationen zur neuen Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 01.10.2024

Am 01.10.2024 wurde die neue Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.

Damit gilt seit dem 02.10.2024:

  • Neuzulassungen zur Promotion erfolgen nur noch nach den Regelungen der neuen Promotionsordnung.
  • Promovierende, die nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 zugelassen wurden (d.h. die Zulassung zur Promotion erfolgte vor dem 02.10.2024), wobei das Promotionsverfahren jedoch noch nicht eröffnet wurde (d.h. die Zulassung zum Doktorexamen gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 21.05.2010 ist noch nicht erfolgt), müssen dem Promotionsrat über das Promotionsbüro bis zum 01.10.2025 mitteilen, wenn sie weiterhin nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 promovieren möchten. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird die Promotion ab dem 02.10.2025 nach den Regeln der neuen Promotionsordnung vom 01.10.2024 fortgesetzt. Wenn der Wechsel zu den Regelungen der neuen Promotionsordnung bereits vor dem 02.10.2025 gewünscht ist, ist dies durch Mitteilung an den Promotionsrat über das Promotionsbüro möglich. Eine Mitteilung an das Promotionsbüro per E-Mail ist ausreichend.
  • Promotionsverfahren, die bereits vor dem In-Kraft-Treten der neuen Promotionsordnung eröffnet waren (d.h. die Zulassung zum Doktorexamen gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 21.05.2010 ist bereits erfolgt), werden nach den Regelungen der Promotionsordnung vom 21.05.2010 abgeschlossen.

 

Übersicht über die wichtigsten Änderungen

Ziel der neuen Promotionsordnung vom 01.10.2024 ist es, Abhängigkeiten der Promovierenden von den Betreuer*innen zu reduzieren, um so möglichen Konfliktfällen vorzubeugen und in Konfliktfällen allen Beteiligten eine größere Sicherheit zu potentiellen Handlungsoptionen zu bieten. Der folgende Vergleich gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der neuen Promotionsordnung.

  Promotionsordnung vom 21.05.2010 Promotionsordnung vom 01.10.2024
Promotionsrat
  • keine Promovierenden vertreten
  • zwei promovierende Mitglieder mit beratender Stimme
Bearbeitungszeit für die Promotion
  • nicht definiert (nur definierte Zeit für Betreuungszusage von drei Jahren)
  • Maximalbearbeitungszeit von sechs Jahren (verlängerbar um maximal drei Jahre)
Betreuung
  • eine betreuende Person ist ausreichend
  • Betreuungserklärung kann einseitig widerrufen werden, wenn Erfolgskriterien nicht erfüllt wurden; Promovierende sind dann ohne Betreuung
  • Betreuung durch mindestens zwei betreuungsberechtigte Personen
  • Betreuungserklärung kann durch betreuende Person nur zurückgezogen werden, wenn andere Person die Betreuung übernimmt

Eröffnung des Promotionsverfahrens

  • Kolloquiumspräsentation während der Bearbeitungszeit erforderlich
  • keine Erklärung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
  • Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission erst später
  • trotz Zulassung zur Promotion im Rahmen eines strukturierten Programms muss nicht nachgewiesen werden, dass das Programmcurriculum erfolgreich absolviert wurde
  • Kolloquiumspräsentation nicht erforderlich
  • Erklärung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
  • Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission bereits mit Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
  • wenn bei Zulassung zur Promotion angegeben wurde, dass die Promotion in einem strukturierten Programm erfolgt, muss nachgewiesen werden, dass das Programmcurriculum erfolgreich absolviert wurde
Dissertation
  • keine Regelungen für kumulative Dissertationen
  • Regelungen für kumulative Dissertationen
Begutachtung
  • Betreuer*innen sind in der Regel Gutachter*innen
  • Betreuer*innen können nur in begründeten Ausnahmefällen Gutachter*innen sein
  • in der Regel soll mindestens ein*e Gutachter*in nicht Mitglied der HU und gleichzeitig auch nicht Ko-Autor*in einer Arbeit sein, die Teil der Dissertation ist
Promotionskommission
  • mindestens drei Professor*innen und ein*e promovierte*r akademische*r Mitarbeiter*in
  • hauptberufliche Professor*innen der Fakultät müssen Mehrheit haben
  • mindestens drei Professor*innen und ein mindestens promoviertes Mitglied
  • Betreuer*innen können Mitglied sein (jedoch nicht Vorsitz)
  • Fakultätsmitglieder müssen Mehrheit haben

Mündliche Prüfung

  • „Kolloquium“
  • keine Regelungen zur Teilnahme per Videokonferenztechnik
  • „Disputation“
  • Teilnahme einzelner Mitglieder per Videokonferenztechnik möglich
Gesamtprädikat
  • Prädikate: summa cum laude, magna cum laude, cum laude, rite, non sufficit
  • keine Regelungen für die Vergabe von summa cum laude
  • Prädikate: mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden
  • mit Auszeichnung bestanden kann nur vergeben werden, wenn alle Gutachten und für die Disputation das Prädikat mit Auszeichnung bestanden vergeben bzw. vergeben wurde
Veröffentlichungsregeln
  • z.T. veraltet
  • Verweis auf Regelungen der Universitätsbibliothek

Ombudsstelle

  • gibt es nicht
  • Festlegungen zu Besetzung und Aufgaben

Überprüfungsverfahren und Entziehung des Doktorgrads

  • keine Regelungen
  • Regelungen enthalten