Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ zur (neuen) PromO vom 01.10.2024

Diese Seite informiert über die häufigsten Fragen rund um das Promotionsstudium nach der Promotionsordnung vom 01.10.2024.

Vor der Promotion

Vorüberlegungen

Ich überlege zu promovieren. Was sind die ersten Schritte?

Informieren Sie sich mit Hilfe der umfangreich zur Verfügung stehenden Informationen im Internet darüber, was es heißt zu promovieren. Sprechen Sie mit Promovierenden und Promovierten über deren Erfahrungen und lassen Sie sich ggf. beraten. Folgende Fragen sollten Sie für sich u.a. beantworten:

  • Was sind meine Karriereziele? Ist eine Promotion zur Erreichung dieser Ziele erforderlich?
  • Habe ich Spaß an einer tiefgründigen wissenschaftlichen Bearbeitung eines Themas? Welche Forschungsgebiete interessieren mich besonders?
  • Wie gut kann ich mit möglichen Rückschlägen bei meiner Arbeit umgehen?
  • Kommt für mich eine Individualpromotion oder eine Promotion in einem strukturierten Programm in Frage?
  • Welche Finanzierungsoptionen stehen mir zur Verfügung?
Was ist der Unterschied zwischen einer Individualpromotion und einer Promotion in einem strukturiertem Promotionsprogramm?

Merkmale einer Individualpromotion:

  • Durchlauf eines Curriculums (verpflichtendes Kursprogramm etc.) nicht erforderlich
  • Beginn der Promotion jederzeit möglich
  • Betreuung durch mindestens zwei Betreuer*innen erforderlich (davon muss mindestens eine*r aktive*r Hochschullehrer*in an unserer Fakultät sein). Die Betreuer*innen müssen Sie zuvor eigenständig finden und mit ihnen eine Betreuungsvereinbarung abschließen.
  • Bearbeitung eines zu Beginn definierten Themas, das in der Betreuungsvereinbarung festgelegt ist.

Merkmale einer Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm:

  • Durchlauf eines Curriculums (verpflichtendes Kursprogramm etc.) erforderlich
  • Beginn der Promotion nur zu bestimmten Zeiten möglich, und zwar nach erfolgreichem Durchlauf eines (in der Regel jährlichen) Bewerbungs- und Auswahlverfahrens
  • Festlegung des Promotionsthemas und der Betreuungspersonen erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt der Programmmigliedschaft. 

Im Falle des Promotionsprogramms der "Berlin School of Economics - BSoE" (welches momentan das einzige Promotionsprogramm an der Fakultät ist) wird das Promotionsthema und die konkreten Betreuer*innen erst im Laufe des ersten Jahres der Programmmitgliedschaft festgelegt.

HINWEIS: Nicht für jedes Promotionsgebiet besteht Wahloption der Promotionsart. Bitte beachten Sie, dass an unserer Fakultät je nach Promotionsgebiet eventuell die Promotionsart bereits vorgegeben sein kann:

  • Volkswirtschaftslehre: Promotion in der Regel in strukturiertem Programm
  • Betriebswirtschaftslehre: Promotion sowohl als Individualpromotion als auch in strukturiertem Programm möglich 
  • Statistik und Ökonometrie: Promotion sowohl als Individualpromotion als auch in strukturiertem Programm möglich
  • Wirtschaftsinformatik: Promotion nur als Individualpromotion möglich
Ich möchte individuell promovieren. Was muss ich tun?

Bitte kontaktieren Sie eigenständig potentielle Betreuer*innen in Ihrem geplanten Forschungsgebiet aus der Liste der Hochschullehrer*innen der Fakultät, um eine mögliche Betreuung zu besprechen. Übersenden Sie bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme idealerweise Ihren Lebenslauf sowie Informationen zu Ihrem geplanten Forschungsvorhaben für Ihre Promotion (Research Proposal, falls vorhanden).

Haben Sie erfolgreich mindestens zwei Betreuer*innen für Ihr Promotionsvorhaben gefunden, schließen Sie mit denen eine Betreuungsvereinbarung und beantragen anschließend die Zulassung zur Promotion beim Promotionsbüro. 

Ich möchte in einem strukturierten Promotionsprogramm promovieren. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des gewünschten Promotionsprogramms über dessen Bewerbungsprozess. Haben Sie das dortige Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, unterstützt Sie das Programm bei der Zulassung zur Promotion an der Fakultät.

An unserer Fakultät bieten wir für Ihre Promotion das Programm der Berlin School of Economics (BSoE) an. Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der Webseite des Programms (auf Englisch).

Kann ich auch nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium ohne Masterabschluss promovieren?

Die Zulassung zur Promotion ist gemäß Promotionsordnung mit einem mit "sehr gut" abgeschlossenem Bachelorstudium möglich, nach entsprechendem Eignungsfeststellungsverfahren. Bitte kontaktieren Sie hierzu frühzeitig das Promotionsbüro.

In welcher Sprache kann ich promovieren?

Die Promotionsleistungen (Dissertation und Disputation) können gemäß Promotionsordnung in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden. Da Englisch die vorherrschende Sprache in den Wirtschaftswissenschaften ist, ist dies auch die vorherrschende Sprache, in der die Promotionsleistungen erbracht werden.

Bei einigen strukturierte Promotionsprogrammen ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse verpflichtend. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Webseiten der Promotionsprogramme.

Bei Individualpromotionen ist ein entsprechender Nachweis nicht verpflichtend. 

 

Zulassung zum Promotionsstudium (folgt in Kürze...)

* Ich möchte mich zum Promotionsstudium anmelden. Was muss ich tun?

* Ich habe einen ausländischen Masterabschluss. Was muss ich beachten?

* Ich habe einen fachfremden Masterabschluss. Was muss ich beachten?

* Ich habe meine Masterprüfungen erfolgreich bestanden, habe aber meine Masterurkunde noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

 

Immatrikulation als Promotionsstudierende*r
Muss ich mich als Promotionstudierende*r immatrikulieren?

Für Promovierende besteht eine Pflicht zur Immatrikulation an der HU, die nach der Zulassung zur Promotion an der Fakultät beim Studierendenservice Center (SSC) beantragt werden muss.

Ausnahme: Bei bestehendem Arbeitsvertrag mit der HU genügt eine "Registrierung" (ohne Vorteile des Studierendenstatus) beim SSC. Die Immatrikulation ist in diesem Fall optional. Sollte Ihr Arbeitsvertrag jedoch enden und Sie möchten Ihr Promotionsstudium dennoch fortführen, ist ab Ende des Arbeitsvertrages in jedem Fall eine Immatrikulation als Promotionsstudierende*r erforderlich.

Bis wann und wo muss ich mich immatrikulieren bzw. registrieren?

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen nach Zulassungsdatum zu immatrikulieren oder zu registrieren. Andernfalls erlischt die Zulassung zur Promotion und muss neu beantragt werden.

Die zuständige Stelle ist die Promotionsabteilung des Studierendenservice Centers (SSC). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Abteilung.

WICHTIG: Nach erfolgter Immatrikulation senden Sie bitte eine Immatrikulationsbescheinigung an das Promotionsbüro. Im Falle einer "Registrierung" ist eine kurze formlose Mitteilung an das Promotionsbüro ausreichend.

 

Während der Promotion

Meine Promotionszeit läuft ab. Kann ich sie verlängern?

Ja. Nach Absprache mit der*dem Betreuer*in kann ein Antrag auf Verlängerung der Promotionszeit gestellt werden. Dieser muss ausgefüllt, von der*dem Betreuer*in unterschrieben und anschließend per E-Mail an das Promotionsbüro gesandt werden.

Das Promotionsbüro leitet dann den Antrag nach Unterschrift der*des Vorsitzenden des Promotionsrats direkt an das SSC weiter. Die*der Promovierende wird hierüber informiert.

Ich möchte meine Betreuung wechseln. Was muss ich tun?

Bei individueller Promotion: Reichen Sie im Promotionsbüro ein formloses, von Ihnen und der*dem Betreuer*in unterschriebenes Erklärungsschreiben ein, in dem Sie erklären, dass Sie das Betreuungsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis auflösen möchten. Ist ein beiderseitiges Einverständnis nicht möglich, wenden Sie sich bitte an eine der Ombudspersonen der Fakultät, die sich um eine Konfliktlösung bemühen wird.

Bei strukturiertem Promotionsprogramm: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Büro Ihres Promotionsprogramms.

Ich möchte eine zweite Betreuungsperson benennen. Was muss ich tun?

Bei individueller Promotion: Schließen Sie mit der zweiten Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung ab oder formulieren Sie eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Betreuungsvereinbarung mit der*dem ersten Betreuer*in. Informieren Sie das Promotionsbüro unter Beifügung einer Kopie der neuen Betreuungesvereinbarung.

Bei strukturiertem Promotionsprogramm: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Büro Ihres Promotionsprogramms.

Mein*e Betreuer*in scheidet aus der Fakultät aus. Was bedeutet das für mich?

Wenn Sie nicht mit Ihrer*m Betreuer*in an deren*dessen neue Institution wechseln wollen, um dort Ihre Promotion fortzusetzen, gilt folgendes:

Ausscheidende Betreuer*innen haben das Recht, begonnene Promotionsvorhaben bis 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden weiterzubetreuen und als fakultätsinterne Gutachter*innen in diesen Promotionsverfahren mitzuwirken. Wenn Sie sich also entscheiden, Ihre Promotion an unserer Fakultät fortzuführen, müssen Sie Ihr Promotionsvorhaben innerhalb von 3 Jahren zu Ende führen (Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation ist maßgeblich). Gleiches gilt im Falle von altersbedingtem Ausscheiden der*des Betreuer*in. Eine Verlängerung der 3-Jahres-Frist ist nur im begründeten Ausnahmefall per Promotionsratsbeschluss möglich.

Wenn Sie eine*n zweite*n Betreuer*in haben, die*der aktives Mitglied der Fakultät ist, gilt diese Einschränkung gleichermaßen, wobei das Promotionsvorhaben jedoch auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist an der Fakultät fortgesetzt werden kann (dann mit einer*m fakultätsinternen und einer*m fakultätsexternen Betreuer*in bzw. Gutachter*in).

Ich habe entschieden, mein Promotionsstudium abzubrechen oder an einer anderen Universität fortzuführen. Was ist zu tun?
Bitte informieren Sie das Promotionsbüro über Ihre Entscheidung, zu wann Sie das Promotionsstudium an der Fakultät beenden möchten.

Abschluss der Promotion (folgt in Kürze...)