Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Abschluss der Promotion nach PromO vom 01.10.2024

Diese Seite informiert über die nötigen Schritte zum Abschluss der Promotion nach der Promotionsordnung vom 01.10.2024.

Bitte vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer Dissertation nochmals in der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (01.10.2024) über das gesamte administative und rechtliche Verfahren zum Abschluss Ihrer Promotion.

Für die Anmeldung zur Eröffnung des Promtionsverfahren befolgen Sie bitte die nachfolgenden Schritte.

Alle erforderlichen Formulare und Vorlagen stehen unter folgendem Link zur Verfügung: Download-Link (HU-BOX)

Schritt 1: Eröffnung des Promotionsverfahrens

Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Promotionsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Erforderliche Dokumente
  • [06-F01] Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens inkl. Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission
  • Dissertation als ein vollständiges Druckexemplar sowie in elektronischer Form (pdf-Datei). Bitte integrieren Sie in Ihre Arbeit
    • [07-M01] Erklärungen zu Selbständigkeit, Hilfsmitteln und ggf. zur kumulativen Dissertation
    • [07-M02] Titelblatt
  • Zusammenfassung der Dissertation in dt. und engl. (max. 1 Seite)
  • aktueller Lebenslauf in dt. oder eng.
  • aktuelle Immatrikulations- oder Registrierungsbescheinigung (Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Zeitpunkt der Disputation als Promotionsstudierende:r immatrikuliert bzw. registriert sein müssen.)
  • Wurden bei der Zulassung zur Promotion Auflagen erteilt? Falls ja, Nachweis über deren Erfüllung erforderlich
  • Wird eine kumulative Dissertation eingereicht und wurde von den entsprechenden Regelungen hierzu abgewichen? Falls ja, Begründung erforderlich.
  • Erfolgt die Promotion in einem strukturiertem Promotionsprogramm? Falls ja, Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Programmcurriculums erforderlich

Anmeldeverfahren
  1. Bitte kontaktieren Sie das Promotionsbüro möglichst 3 Monate vor der geplanten Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. So kann frühzeitig geklärt werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind oder ob (z.B. im Fall von externen Gutachter*innen) ggf. der Promotionsrat mit einbezogen werden muss. 
  2. Sobald Ihre Dissertation druckfertig ist, füllen Sie bitte das Antragsformular VOLLSTÄNDIG aus und stellen Sie ALLE erforderlichen Dokumente zusammen. (Nur vollständige Anträge werden bearbeitet!)
  3. Melden Sie sich bitte per Mail beim Promotionsbüro. Sie erhalten daraufhin einen HU-Box-Link. Bitte laden Sie dort Ihre digitale Dissertation sowie alle erforderlichen Dokumente hoch. (Format: statische pdf-Dateien, keine bearbeitbaren Formularfelder). Anschließend benachrichtigen Sie bitte das Promotionsbüro per Mail. Nach Durchsicht der Unterlagen erhalten Sie vom Promotionsbüro eine Rückmeldung über das Prüfergebnis.
  4. Bitte reichen Sie anschließend innerhalb von 10 Tagen das Druckexemplar der Dissertation im Promotionsbüro ein. Nach Eingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. 

Erstellung der Gutachten

Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens erhalten die Gutachter:innen den Auftrag, innerhalb von 4 Monaten ihre Gutachten zu erstellen.

Nach Eingang aller Gutachten beginnt die 14-tägige Auslagefrist. Über Beginn und Ende der Auslagefrist informieren wir Sie per Mail.

 

Schritt 2: Disputation
Festsetzung des Disputationstermins

Während der Auslagefrist wird die Promotionskommission eingesetzt. Nach Ende der Auslagefrist erklärt sie die Annahme der Dissertation, und die*der Vorsitzende der Kommission setzt gemeinsam mit Ihnen den Disputationstermin fest.

Einzelne Kommissionsmitglieder können ggf. per Videokonferenz teilnehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen und Voraussetzungen im [Leitfaden für Videokonferenzen].

Die Disputation findet in der Regel in SPA1, Raum 112 statt (videokonferenztauglich). Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeit des Raums rechtzeitig mit dem Promotionsbüro. In begründeten Ausnahmefällen kann ein anderer Raum verwendet werden.

Beachten Sie, dass der Disputationstermin mindestens 3 Wochen in der Zukunft liegen sollte, da für die Disputation eine 14-tägige öffentliche Ankündigungfrist besteht und zusätzlich administrative Maßnahmen erforderlich sind.

Die*der Kommissionsvorsitzende meldet den Disputationstermin im Promotionsbüro an. Die Kommissionsmitlieder und Sie als Promovierende:r erhalten daraufhin eine Einladung per Mail, die Sie bitte rückbestätigen müssen.


Disputation

Erscheinen Sie bitte frühzeitig zur Disputation, damit Sie ausreichend Zeit für die technischen Vorbereitungen haben. Sollten Sie technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team des ESC.


Mitteilung des Prüfungsergebnisses

Nach der Disputation werden Sie gebeten, den Prüfungsraum zu verlassen und die Promotionskommission entscheidet in nicht-öffentlicher Sitzung über die Dissertationsleistung. In direktem Anschluss daran werden Sie über das Ergebnis informiert.


Zwischenzeugnis

Nach bestandener Disputation stellt Ihnen das Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis aus (Dauer ca. 2-3 Tage). Bitte prüfen Sie bei Abholung unbedingt alle dort enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit Erhalt der Doktorurkunde zur Führung des Doktorgrads berechtigt sind.

 

Schritt 3: Veröffentlichung und Verleihung des Doktorgrads
Publikation

Nach bestandenem Promotionskolloquium müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb von zwölf Monaten publizieren. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der HU oder mit einem anderen geeigneten Verlag in Verbindung.

Falls Sie eine Online-Publikation über den HU-edoc-Server beabsichtigen, klären Sie die technischen Details bitte ebenfalls direkt mit der entsprechenden Abteilung der Hochschulschriftenstelle.

Bitte reichen Sie im Promotionsbüro die Verlagsbestätigung bzw. die Bescheinigung der Universitätsbibliothek, Abteilung Hochschulschriften über die Abgabe der Pflichtexemplare ein.


Promotionsurkunde

Nach Eingang der Publikationsbestätigung im Promotionsbüro wird die Promotionsurkunde ausgestellt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 Wochen.

Mit Erhalt der Promotionsurkunde sind Sie zur Führung des Doktorgrads berechtigt.