Masterstudiengang Economics and Management Science (MEMS)
Studien- und Prüfungsordnung, Studienabschluss
- Nichtamtliche Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung inkl. aller Änderungen sowie Modulkatalog
- Studien- und Prüfungsordnung: AMB 60/2016 (zzgl. Änderungen)
- Studienordnung als Schaubild
- Behandlung "überzähliger" LP
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Studienabschluss und Berechnung der AbschlussnoteAlle Studien- und Prüfungsleistungen der Studien- und Prüfungsordnung sind erfolgreich bestanden.
Die Masterarbeit wurde mindestens mit der Note 4,0 bewertet.
Die Abschlussnote errechnet sich aus
den Noten der Modulabschlussprüfungen gewichtet nach den LP der Module sowie der Note der Masterarbeit (20 LP). Der ÜWP wird nicht berücksichtigt.
Dabei werden im fachlichen Wahlpflichtbereich 70 LP der bestbenoteten Module berücksichtigt.
Dies erfolgt aber erst nach Abschluss sämtlicher Prüfungs- und Studienleistungen inkl. ÜWP.
Masterarbeit
- keine Zulassungsvoraussetzung gemäß PO
- Anmeldung im Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät - Anmeldeformular via E-Mail
- Bearbeitungszeit: 90 Tage
Umfang: ca. 100.000-120.000 Zeichen ohne Leerzeichen (ca. 60 Textseiten ohne Anhang)
Gemäß PO keine Verteidigung der eingereichten Masterarbeit - Beschluss zur Betreuung und Begutachtung
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Voraussetzungen der Institute und Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
Eine Übersicht zu den Voraussetzungen der Institute sowie den Leitfaden "Wissenschaftliches Arbeiten für Studierende" erhalten Sie auf den Seiten des Studienbüros.
Auslandssemester
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Hinweise zum Auslandssemester und Regelungen des Prüfungsausschusses zur Anerkennung
- Weitere Informationen: International Office
Weiterführende Informationen
Diese Studien- und Prüfungsordnung trat mit Ablauf des 30.09.2019 außer Kraft:
- Studien- und Prüfungsordnung: AMB 17/2010 (zzgl. Änderungen)
- Modulkatalog (Stand: 21.06.2016)