Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Bewerbung Bachelor- und Masterstudiengänge

Internationale Studieninteressierte sollten sich zur Vorbereitung der Bewerbung von der Erstberatung für internationale Studienbewerber:innen beraten lassen. Dort erhalten Sie Hinweise zu den spezifischen Bewerbungsmodalitäten sowie den erforderlichen Unterlagen.

 

Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, Monobachelor oder Zweitfach im Kombinationsbachelorstudierengang

Monobachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre

 

Zweitfach Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre im Kombinationsbachelorstudiengang

 

 

Informationen zum Hochschul- bzw. Studiengangswechsel erhalten Sie auf der folgenden Seite des Prüfungsbüros.


 

Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre

Präsentation zur Infoveranstaltung "Bewerbungsrunde 2025/26" am 14. März 2025.

Bewerbungszeitraum 1. Fachsemester: 02. bis 31. Mai des jeweiligen Jahres (zum Wintersemester). Bewerbungszeitraum höheres Fachsemester (Studiengangswechsel/Hochschulwechsel): 02. bis 31. Mai des jeweiligen Jahres (zum Wintersemester) und 01. Dezember bis 15. Januar des Jahres (zum Sommersemester). Siehe Termine und Fristen.

Nachfolgende Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Rechtsverbindlich ist die Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU). Bitte beachten Sie zudem die übergeordneten Allgemeine Hinweise zur Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre müssen folgende Zugangsvoraussetzungen kumulativ erfüllt sein und bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden:

Zugangsvoraussetzungen
MA Betriebswirtschaftslehre

 
  • Bachelorabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Umfang von mindestens 100 ECTS

    Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums mit mindestens 100 ECTS-Credits in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (inklusive wirtschaftlich relevanter Gebiete des Rechts). ECTS-Credits, die im Bereich "Spezielle Kenntnisse in den methodischen Fachgebieten" berücksichtigt werden sowie ECTS-Credits für Abschlussarbeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.

    Steht der Bachelorabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch aus, ist nachzuweisen, dass nicht mehr als 30 ECTS-Credits zum Abschluss fehlen.
     
  • Spezielle Kenntnisse in methodischen Fachgebieten

    Nachzuweisen sind mindestens 24 ECTS-Credits in den methodischen Fachgebieten Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Mikroökonomik/Mikroökonomie.

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche ECTS-Credits, die in Angeboten erworben wurden, die auf die mathematisch formale Herleitung von Methoden und die Vermittlung ihrer theoretischen Grundlagen fokussieren. ECTS-Credits, die in Angeboten erworben wurden, die hingegen primär bereits vermittelte Methodenkenntnisse auf wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen nur anwenden, werden nicht berücksichtigt.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).

    Mikroökonomik/Mikroökonomie als methodisches Fachgebiet beinhaltet dabei vor allem grundlegende wirtschaftstheoretische Ansätze, die die Theorie der Präferenzen, Haushalts- und Unternehmenstheorie sowie die Theorie des Marktgleichgewichts mit Hilfe von mathematischen Methoden analysieren.

    Sonstige Fachgebiete, insbesondere Makroökonomik/Makroökonomie, werden nicht berücksichtigt. ECTS-Credits für Abschlussarbeiten werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

    Wenn die methodischen Prüfungsleistungen nicht eindeutig im Zeugnis zu erkennen sind, fügen Sie eine offizielle Notenübersicht bei. Auf diesem können Sie die entsprechenden Module markieren. Bei nicht eindeutigen Modultiteln bzw. wenn Sie unsicher sind, ob die Lehrveranstaltung/das Modul zu den methodischen Fachgebieten zählt, legen Sie die entsprechende inhaltliche Beschreibung bzw. Modulbeschreibung bei, damit eine inhaltliche Bewertung erfolgen kann.
     
  • Englische Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist englische Sprachkompetenz auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie der Anlage 1.4.2. der Zugangs- und Zulassungsregeln zur ZSP-HU.

    Abweichung von Anlage 1.4.2.: Ab dem Bewerbungszeitraum zum WiSe 2025/26 werden englischsprachige Lehrveranstaltungen/Module im Umfang von 20 ECTS-Credits, die jeweils im Rahmen eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworben wurden, NICHT mehr als Sprachnachweis anerkannt.

    Es werden auch der "TOEFL-iBT Special Home Edition Test" sowie der "TOEFL ITP" für den Sprachnachweis C1 Englisch anerkannt.

    Zeitliche Begrenzungen der Gültigkeit eines Sprachtestes (z. B. TOEFL / IELTS: 2 Jahre) werden nicht beachtet.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA BWL

Zugangsvoraussetzungen
MA Volkswirtschaftslehre

 
  • Bachelorabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Umfang von mindestens 60 ECTS

    Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums mit mindestens 60 ECTS-Credits in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern. ECTS-Credits, die im Bereich "Spezielle Kenntnisse in den methodischen Fachgebieten" berücksichtigt werden sowie ECTS-Credits für Abschlussarbeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.

    Steht der Bachelorabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch aus, ist nachzuweisen, dass nicht mehr als 30 ECTS-Credits zum Abschluss fehlen.
     
  • Spezielle Kenntnisse in methodischen Fachgebieten

    Nachzuweisen sind mindestens 24 ECTS-Credits in den methodischen Fachgebieten Mathematik, Statistik und Ökonometrie.

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche ECTS-Credits, die in Angeboten erworben wurden, die auf die mathematisch formale Herleitung von Methoden und die Vermittlung ihrer theoretischen Grundlagen fokussieren. ECTS-Credits, die in Angeboten erworben wurden, die hingegen primär bereits vermittelte Methodenkenntnisse auf wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen nur anwenden, werden nicht berücksichtigt.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).

    Sonstige Fachgebiete, insbesondere Makroökonomik/Makroökonomie, werden nicht berücksichtigt. ECTS-Credits für Abschlussarbeiten werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

    Wenn die methodischen Prüfungsleistungen nicht eindeutig im Zeugnis zu erkennen sind, fügen Sie eine offizielle Notenübersicht bei. Auf diesem können Sie die entsprechenden Module markieren. Bei nicht eindeutigen Modultiteln bzw. wenn Sie unsicher sind, ob die Lehrveranstaltung/das Modul zu den methodischen Fachgebieten zählt, legen Sie die entsprechende inhaltliche Beschreibung bzw. Modulbeschreibung bei, damit eine inhaltliche Bewertung erfolgen kann.
     
  • Englische Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist englische Sprachkompetenz auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie der Anlage 1.4.2. der Zugangs- und Zulassungsregeln zur ZSP-HU.

    Abweichung von Anlage 1.4.2.: Ab dem Bewerbungszeitraum zum WiSe 2025/26 werden englischsprachige Lehrveranstaltungen/Module im Umfang von 20 ECTS-Credits, die jeweils im Rahmen eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworben wurden, NICHT mehr als Sprachnachweis anerkannt.

    Es werden auch der "TOEFL-iBT Special Home Edition Test" sowie der "TOEFL ITP" für den Sprachnachweis C1 Englisch anerkannt.

    Zeitliche Begrenzungen der Gültigkeit eines Sprachtestes (z. B. TOEFL / IELTS: 2 Jahre) werden nicht beachtet.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA VWL

Wenn Sie diese Zugangsvoraussetzungen nachweisen können und alle bei der Bewerbung geforderten Dokumente fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form eingereicht haben, nehmen Sie am Auswahlverfahren teil.

Auswahlkriterien
MA Betriebswirtschaftslehre

 
  • Auswahlkriterium I: Abschlussnote (80 vom Hundert)

    Zu 80 % wird die Abschlussnote bzw. vorläufige Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
     
  • Auswahlkriterium II: Spezielle Kenntnisse in Methoden: Grundkenntnisse in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS (10 vom Hundert)

    Der Nachweis von Grundkenntnissen in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS kann sich rangverändernd auswirken.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).
     
  • Auswahlkriterium III: Berufspraktische Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich (10 vom Hundert)

    Berücksichtigungsfähig ist eine im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich im Umfang von nicht weniger als 1800 Zeitstunden vor Beginn des Bewerbungszeitraumes. Berufspraktische Erfahrungen, insbesondere Praktika, die als Bestandteil des Studiums in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA BWL

Auswahlkriterien
MA Volkswirtschaftslehre

 
  • Auswahlkriterium I: Abschlussnote (80 vom Hundert)

    Zu 80 % wird die Abschlussnote bze. vorläufige Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
     
  • Auswahlkriterium II: Spezielle Kenntnisse in Methoden: Grundkenntnisse in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS (10 vom Hundert)

    Der Nachweis von Grundkenntnissen in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS kann sich rangverändernd auswirken.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).
     
  • Auswahlkriterium III: Berufspraktische Erfahrung im volkswirtschaftlichen Bereich (10 vom Hundert)

    Berücksichtigungsfähig ist eine im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung im volkswirtschaftlichen Bereich im Umfang von nicht weniger als 1800 Zeitstunden vor Beginn des Bewerbungszeitraumes. Berufspraktische Erfahrungen, insbesondere Praktika, die als Bestandteil des Studiums in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA VWL

 

Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik und Masterstudiengang Statistik

(Kooperationsstudiengänge mit anderen Fakultäten/Universitäten)

Bewerbungszeitraum 1. Fachsemester: 02. bis 31. Mai des jeweiligen Jahres (zum Wintersemester). Bewerbungszeitraum höheres Fachsemester (Studiengangswechsel/Hochschulwechsel): 02. bis 31. Mai des jeweiligen Jahres (zum Wintersemester) und 01. Dezember bis 15. Januar des Jahres (zum Sommersemester). Siehe Termine und Fristen.

Nachfolgende Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Rechtsverbindlich ist die Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU). Bitte beachten Sie zudem die übergeordneten Allgemeine Hinweise zur Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin.

MA Wirtschaftsinformatik

 

MA Statistik

 

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

  • Kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge bewerben?

    Nein, Sie können sich nur für einen Masterstudiengang der HU zu Berlin bewerben.
     
  • Kann ich Unterlagen nachreichen?

    Das ist nicht möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig spätestens am Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein (Ausschlussfrist). Nachreichungen werden nicht entgegen genommen.
     
  • Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Eine Bewerbung wird berücksichtigt, wenn nicht mehr als 30 ECTS Credits zum Studienabschluss fehlen und die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen sind. Bei Zulassung unter Vorbehalt erfolgt die Immatrikulation befristet für ein Semester. Das Abschlusszeugnis muss dann bis spätestens zum Ende des Bewerbungssemesters nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß erbracht, erlischt die Zulassung und der Antrag auf Immatrikulation wird endgültig abgelehnt.
     
  • Wo kann ich den DAAD-Sprachtest machen?

    Für immatrikulierte Studierende der Humboldt-Universität besteht die Möglichkeit, den DAAD-Sprachtest Englisch am Sprachenzentrum der HU zu absolvieren. Dieser Test ist gebührenpflichtig und wir in der Regel zweimal wöchentlich angeboten. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen. Homepage Sprachenzentrum
     
  • Ich studiere bereits im Master und möchte an die HU wechseln. Was muss ich beachten?

    Auch wenn Sie bereits in einem Masterprogramm studieren, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen des ersten Fachsemesters erfüllen und bei der Bewerbung nachweisen. Zusätzlich dazu müssen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester 30 ECTS Credits anrechenbare Prüfungsleistungen pro Semester nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Einstufung erhalten Sie auf den Internetseiten des Prüfungsbüros.
     
  • Wie hoch ist der NC?
    Informationen zum Zustandekommen des NC und Grenzwerttabellen aus den letzten Zulassungsperioden erhalten Sie auf der Website "Wie hoch ist der NC?"