Allgemeine Richtlinien für eine Promotion bei Prof. Burda
Die Promotion bei mir erfolgt, wie überall in Deutschland, nach den Bedingungen, die der Lehrstuhlinhaber selber setzt. Diese Information soll dazu dienen, eine Vorabinformation über meine allgemeinen Bedingungen zu geben. Weitere Auskünfte können in der Sprechstunde eingeholt werden.
Bei mir sind grundsätzlich alle Personen berechtigt, einen Antrag auf Promotion zu stellen, die
- ein Prädikatsdiplom in der Volkswirtschaftslehre besitzen (Mindestgesamtnote: 2,0)
- einen ähnlichen Abschluß in einem anderen Fach ausweisen können.
Bei mir wird über volkswirtschaftliche Themen promoviert, vorwiegend in der Makroökonomie oder Arbeitsmarktökonomie. Bei mir kommen sowohl theoretische als auch empirische Themen in Frage. Ich betreue grundsätzlich keine Promotionen, die thematisch der Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen sind.
Diejenigen, die keinen Dipl.-Vw. innehaben, müssen nachweisen, mit den Grundlagen der VWL nach meinem Ermessen vertraut zu sein. Dieses kann bei uns im Haus durch eine befriedigende Note (>3,0) bei Klausuren in den folgenden Fächern erfolgen:
- Preis- und Allokationstheorie
- Konjunktur- und Beschäftigungstheorie
- entweder Finanzwissenschaft I oder eine Vorlesung in den quantitativen Fächern
- Statistik und Ökonometrie im Grundstudium (entfällt für Betriebswirte).
Dies kann parallel zu der Promotion gemacht werden. Der Promovierende/die Promovierende wird als Promotionsstudent eingeschrieben und muß sich durch Unterschrift zu diesen Bedingungen verpflichten. Bei Nichterfüllung entfällt die Betreuung und dadurch meine Mitwirkung beim Promotionsverfahren.