Lehre
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Abschlussarbeiten
Um Ihre Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl schreiben zu können, müssen Sie vorher sämtliche Kurse aus dem Basisstudium erfolgreich absolviert haben. Zudem sollten Sie das Seminar zu aktuellen steuerlichen Themen (für Bachelorarbeiten) oder das Master Tax Seminar (für Masterarbeiten) erfolgreich absolviert haben. Bitte kontaktieren Sie uns anschließend zeitnah unter ralf.maiterth(at)hu-berlin.de, sobald Sie Ihre Abschlussarbeit beginnen möchten.
Unseren Leitfaden zur korrekten Anfertigung einer Abschlussarbeit finden Sie hier.
Die Abschlussarbeit ist in gebundener Form (einfache Ausfertigung) im Prüfungsbüro abzugeben. Der Arbeit ist eine CD oder ein USB-Stick mit einer elektronischen Version der Abschlussarbeit im PDF-Format und, falls es sich um eine empirische Arbeit handelt, Rohdaten und Code beizufügen.
Empfehlungsschreiben
Bitte beachten Sie, dass Anfragen bzgl. eines Empfehlungsschreibens zukünftig nur noch mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche von uns bearbeitet werden können.
Folgende Unterlagen müssen dazu unter Angabe der Abgabefrist bei uns eingereicht werden:
- aktueller Notenspiegel
- Lebenslauf
- Antragsformular
Veranstaltungen im Wintersemester 2024/2025
Lehrveranstaltung |
Tag |
Uhrzeit |
Ort |
Bachelor & Master |
|||
VL/UE - Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht |
Do |
16:00 - 18:00 Uhr |
|
VL/UE - Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht |
Fr |
10:00 - 12:00 Uhr |
|
Bachelor |
|||
VL - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung |
Mi |
12:00 - 14:00 Uhr |
Raum 125 (SPA 1) |
UE - Grundzüge der Unternehmensbesteuerung |
Mo |
12:00 - 14:00 Uhr |
Raum 21B (SPA 1) |
VL - Externes Rechnungswesen |
Mo |
12:00 - 14:00 Uhr |
Raum 201 (SPA 1) |
UE - Externes Rechnungswesen
|
Mo Di Mi Mi Do Fr |
10:00 - 12:00 Uhr 12:00 - 14:00 Uhr 10:00 - 12:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr 12:00 - 14:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
|
Seminar zu aktuellen steuerlichen Themen |
Mo |
16:00 - 18:00 Uhr |
|
Master |
|||
VL - Grundzüge der Besteuerung | Mo | 10:00 - 12:00 Uhr | Raum 21B (SPA 1) |
UE - Grundzüge der Besteuerung |
Di
|
08:30 - 10:00 Uhr |
|
Master Tax Seminar |
Mo |
16:00 - 18:00 Uhr |
Veranstaltungen im Sommersemester 2024
Lehrveranstaltung | Tag | Uhrzeit | Ort |
---|---|---|---|
Bachelor & Master |
|||
VL Steuerwirkungslehre | Di | 12:00 - 14:00 | Raum 21B (SPA 1) |
UE Steuerwirkungslehre | Mo | 16:00 - 18:00 | Raum 21B (SPA 1) |
Di
Mo |
16:00 - 18:00
10:00 - 12:00 |
|
Veranstaltungen im Wintersemester 2023/2024
Lehrveranstaltung |
Tag |
Uhrzeit |
Ort |
Bachelor & Master |
|||
VL/UE - Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht |
Do |
16:00 - 18:00 Uhr |
|
VL/UE - Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht |
Fr |
10:00 - 12:00 Uhr |
|
Mi |
10:00 - 12:00 Uhr |
||
Mo |
14:00 - 16:00 Uhr |
||
Bachelor |
|||
Mi |
12:00 - 14:00 Uhr |
Raum 125 (SPA 1) | |
Do |
14:00 - 16:00 Uhr |
Raum 22 (SPA 1) | |
Mo |
12:00 - 14:00 Uhr |
Raum 201 (SPA 1) | |
UE - Externes Rechnungswesen |
Mo Di Di Mi Mi Do Do Fr |
10:00 - 12:00 Uhr 12:00 - 14:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 10:00 Uhr 10:00 - 12:00 Uhr 10:00 - 12:00 Uhr 12:00 - 14:00 Uhr 08:00 - 10:00 Uhr |
|
Master |
|||
VL - Grundzüge der Besteuerung | Mo | 10:00 - 12:00 Uhr | Raum 22 (SPA 1) |
UE - Grundzüge der Besteuerung | Do | 12:00 - 14:00 Uhr | Raum 22 (SPA 1) |
Seminare: Anmeldung & Themen
Die Fristen zur verbindlichen Anmeldung werden in der jeweils ersten Veranstaltung bekanntgegeben. Die diesjährigen Themen der Seminararbeiten finden Sie bereits vorab auf den Moodle-Seiten der Seminare.
Kursbeschreibungen
Steuerwirkungslehre
Integration der deutschen Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) in gebräuchliche betiebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle, um die Wirkungen auf die unternehmerische Entscheidung analysieren zu können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Wirkungen der Besteuerung auf die unternehmerische Investions- und Finanzierungsentscheidung im nationalen und internationalen Kontext. Grundkenntnisse der Unternehmensbesteuerung sind erwünscht.
Internationale Unternehmensbesteuerung
Die Student/innen werden mit den steuerlichen Gegebenheiten im Fall der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit im nationalen und internationalen Steuerrecht vertraut gemacht. Darüber hinaus werden Anknüpfungspunkte und Modelle zur Steueroptimierung im internationalen Konzern aufgezeigt. Dies geschieht beispielsweise im Zusammenhang mit Inbound- und Outbound-Investitionen sowie der grenzüberschreitenden Unternehmensfinanzierung. Fundierte Kenntnisse in Grundzügen der Unternehmens- und Konzernbesteuerung werden vorausgesetzt.
Externes Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen dient der Kommunikation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen an externe Adressaten, wie Investoren, Kunden, Lieferanten und den Staat. Es baut auf quantitativen Informationen auf, die mittels der Jahrhunderte alten Technik der Buchhaltung erfasst werden, und produziert Daten, die tagtäglich (Kapital)märkte und unternehmerische Entscheidungen beeinflussen. Die Veranstaltung "Externes Rechnungswesen" vermittelt dementsprechend die notwendige Buchhaltungskompetenz sowie Grundlagen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Studierende werden dadurch in die Lage versetzt, einerseits unternehmerische Sachverhalte im externen Rechnungswesen zu erfassen und andererseits Informationen des externen Rechnungswesen zu verstehen und für ihre Entscheidungen zu nutzen.
Hörerkreis: 1. Fachsemester
Seminar zu aktuellen steuerlichen Themen
Fundierte Kenntnisse der Unternehmensbesteuerung werden vorausgesetzt. Bestandteil des Seminars ist eine unbenotete Präsentation (10 min).
Anmeldung: In der Veranstaltung (voraussichtlich nach der 1. Veranstaltung)
Hinweis: Das Seminar findet im SoSe 2024 nicht statt.
Master Tax Seminar
Fundierte Kenntnisse der Unternehmensbesteuerung sowie in Statistik und Ökonometrie werden vorausgesetzt. Da in dem Masterseminar nur empirische Themen vergeben werden, sind zudem Grundkenntnisse in einer Statistiksofware (z. B. Stata, R) wünschenswert. Ansonsten müssen sich diese am Anfang des Seminars selbst erarbeitet werden.
Bestandteil des Seminars ist eine unbenotete Präsentation (10 min).
Anmeldung: In der Veranstaltung (voraussichtlich nach der 1. Veranstaltung)
Hinweis: Das Seminar findet im SoSe 2024 nicht statt.
Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht
Steuerliche Gewinnermittlung: Es werden die steuerlichen Konsequenzen erarbeitet, die sich aus der Unternehmensgründung der Leistung von Sacheinlagen und der Liquidation von Unternehmen ergeben. Außerdem wird die steuerliche Gewinnermittlung tiefergehend betrachtet. Abschließend werden ausgewählte Probleme der Besteuerung von Personenunternehmen sowie des Gesellschafterwechsels analysiert.
Fundierte Kenntnisse in Grundzügen der Unternehmens- und Konzernbesteuerung werden vorausgesetzt.
Umsatzsteuer und steuerliches Verfahrensrecht: Die Studenten erlernen vor allem anhand von praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung sowie aus dem Tagesgeschäft von Unternehmen die Systematik des Umsatzsteuergesetzes unter Vertiefung der Schwerpunkte wie Lieferung, Leistung, Organschaft, Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung.
Im steuerlichen Verfahrensrecht lernen die Studenten die Grundzüge der Abgabenordnung und ihre Verschränkung mit dem materiellen Steuerrecht kennen. Dabei liegt die Gewichtung auf dem Steuerbescheid und den Rechtsmitteln, der Festsetzungsfrist und den Änderungsvorschriften. Auch das Steuerstrafrecht und seine Bedeutung für die reguläre Veranlagung werden vermittelt.
Das Erlernte wird anhand von Fällen und Fallstudien angewendet und vertieft.
Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
Es werden die für die Unternehmensbesteuerung relevanten institutionellen Regelungen des deutschen Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts behandelt. Darauf aufbauend werden das Zusammenspiel dieser Steuern aufgezeigt und Steuerwirkungen analysiert. Die zweistündige Vorlesung behandelt die einzelnen Themenbereiche sowohl theoretisch als auch anhand von zahlreichen Beispielsfällen und Übungsaufgaben. Integraler Bestandteil der Veranstaltungen sind praxisrelevante Übungsaufgaben, die zusätzlich in der Übung besprochen werden und anhand derer die erlernten Inhalte vertieft werden. Ein eigenständiges Literaturstudium und die intensive Auseinandersetzung mit den Übungsaufgaben sind unerlässlich. Zudem ist es unerlässlich die Vorlesungsinhalte intensiv vor- und nachzubereiten. Es werden fundierte Kenntnisse im Bereich des externen Rechnungswesens vorausgesetzt.
Achtung: Studierende, welche bereits die Lehrveranstaltung 70621 Grundzüge der Unternehmens- und Konzernbesteuerung (9 LP) bestanden und somit in das Studium eingebracht haben, dürfen die Prüfungsleistung zu 70618 nicht erbringen.
Grundzüge der Besteuerung
Zum einen werden Grundprinzipien der Besteuerung dargestellt. Dabei wird beispielsweise aufgezeigt, wie der Steuerzugriff gerechtfertigt oder wie eine steuerliche Bemessungsgrundlage ausgestaltet werden kann. Zum anderen werden die für Unternehmen wesentlichen institutionellen Regelungen des deutsches Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts behandelt. Daran anschließend werden das Zusammenwirken dieser Steuern aufgezeigt und rechtsformabhängige Besteuerungsspezifika verdeutlicht. Es werden fundierte Kenntnisse im Bereich des externen Rechnungswesens vorausgesetzt.
Achtung: Studierende, welche die Prüfung 70618 "Grundzüge der Unternehmensbesteuerung" oder 70621 "Grundzüge der Unternehmens- und Konzernbesteuerung" bestanden und in das Bachelorstudium eingebracht haben, können die Prüfung 70605 "Grundzüge der Besteuerung" nicht in das Masterstudium einbringen!
Umwandlung von Unternehmen
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Umwandlungssteuerrecht und den sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten. Daneben werden die für die Umwandlung von Unternehmen bedeutsamen einkommen-, körperschaft- und gewerbesteuerlichen Rechtsnormen behandelt.
Die zweistündige Vorlesung führt in die Thematik ein. Integraler Bestandteil der Veranstaltung sind praxisrelevante Übungsaufgaben, anhand derer die erlernten Inhalte vertieft werden. Ein eigenständiges Literaturstudium und die intensive Auseinandersetzung mit den Übungsaufgaben sind unerlässlich. Neben der zweistündigen Vorlesung wird eine zweistündige Übung angeboten, in der weitere praxisrelevante Fälle behandelt werden. Es werden fundierte Kenntnisse im Bereich der deutschen Ertragsbesteuerung und der steuerlichen Bilanzierung vorausgesetzt.