Aufgabenbereich der dezentralen Frauenbeauftragten
Die dezentrale Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden in einer Urnen- bzw. Briefwahl druch die weiblichen Angehörigen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Der Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten umfasst insbesondere:
- Sensibilisierung von Hochschulmitgliedern für Chancengleichheit von Frauen
- Sicherung eines angemessenen Frauenanteils bei Auswahl- und Berufungsverfahren sowie bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät
- Förderung von Frauen im Studium, für und während der Promotion, Habilitation und Professur
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Familie
- Beratungshilfe bei Diskriminierung, Mobbing, sexueller Übergriffe etc.
Rechtliche Grundlagen
Die Frauenbeauftragten an der Humboldt-Universität zu Berlin sind Organe der Hochschule. Die rechtliche Basis für ihre Tätigkeit bildet §59 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG). Weitere Gesetzesgrundlage ist das Landesgleichstellungsgesetz. Die Frauenbeauftragten sind gleichermaßen Interessenvertreterinnen und Beraterinnen in Fragen von Chancengleichheit. Sie vertreten die Belange und Interessen aller Frauen an der HU, zugleich beraten und unterstützen sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männer.
Folgend finden Sie eine Auswahl an relevanten internen Richtlinien und Konzepten sowie gesetzliche Regelungen: