Prüfungsausschüsse: Anerkennungsverfahren und Beschlüsse
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
aus Auslandssemestern
nach Hochschul- bzw. Studiengangwechsel und
für das Zweitstudium
für
Beschlüsse der Prüfungsausschüsse
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Betreuung und Begutachtung von Bachelor- und Masterarbeiten
Die Abschlussarbeit ist Bestandteil jeder Studien- und Prüfungsordnung und damit handelt es sich um eine Prüfungsleistung. In dieser Arbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie ein Thema aus ihrem Studienfach selbständig wissenschaftlich bearbeiten können.
Die Aufgabe der Fakultät ist es, für eine entsprechende fachliche Betreuung, Begutachtung und Bewertung zu sorgen und dies muss auch vor Gericht vertreten werden. Die Prüfungsausschüsse der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät haben daher beschlossen, dass als Erstgutachter:innen ausschließlich Prüfer:innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestellt werden, die auch für die Betreuung verantwortlich sind.
Als Prüfer:in für die Zweitbegutachtung werden nur Professor:innen oder habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bestellt. In Ausnahmefällen können die Prüfungsausschüsse für Abschlussarbeiten eine:n externe:n Prüfer:in als Zweitgutachter:in bestellen, sofern für dieses Fachgebiet keine Zweitprüfer:in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung steht und diese Hochschullehrer:in bzw. habilitiert sind.
Der Antrag ist durch die Erstprüfer:innen fachlich zu begründen und schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Der Antrag ist möglichst vor Anmeldung der Abschlussarbeit zu stellen.
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Behandlung "überzähliger" Leistungspunkte
Sind die für den erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Leistungspunkte erbracht, fließen danach erbrachte Leistungen nicht mehr in die Abschlussnote ein. Grundlage ist das Prüfungsdatum.
Ausnahme: Im fachlichen Wahlpflichtbereich sind weitere Leistungen im Umfang von weniger als 6 LP erforderlich, damit der Studienabschluss erreicht werden kann. Wird das Modul an dieser Fakultät absolviert, fließen diese "überzähligen" LP vollständig in die Abschlussnote ein. Im Falle einer Anerkennung werden nur noch die für den Abschluss erforderlichen LP anerkannt. Insgesamt werden nicht mehr als 5 zusätzliche LP in der Abschlussnote berücksichtigt.
Module, die über den Abschluss hinaus erfolgreich an dieser Fakultät absolviert worden sind und die nicht mehr in die Abschlussnote einfließen, werden auf dem abschließenden Leistungsnachweis auf Wunsch als Zusatzleistung ausgewiesen. Bitte informieren Sie das Prüfungsbüro rechtzeitig vor Ausstellung der Studienabschlussdokumente. Die Verbuchung zusätzlicher Anerkennungen erfolgt nicht.