Durchführung Fakultätspartnerschaft (inkl. Swiss-Mobility)
Zeitplan für das Austauschsemester:
- Nach der Zusage
- Vor deinem Auslandssemester
- Nach Ankunft an der Partneruniversität
- Vor deiner Heimreise zurück in die HU
- Nach deiner Rückkehr an die HU
Hinweis
Die abgedeckte Zeitspanne entspricht etwa 15-20 Monate. Wichtig ist, einen Überblick darüber zu behalten, welche administrative Formalien, wann zu erfüllen sind.
Um den Auslandsstudienplatz und ein Erasmusstipendium zu erhalten müssen ein paar Regeln eingehalten werden. Das International Office gibt Unterstützung. Es liegt aber in der eigenen Verantwortung, alle notwendigen Unterschriften einzuholen und die Dokumente fristgerecht an der Humboldt-Universität einzureichen. Sollten Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, vergeht der Anspruch auf die finanzielle Förderung (falls relevant). Bereits gezahlte Gelder können zurückgefordert werden.
Nach der Zusage
Schritte | Zeit | Bemerkung |
Platzangebot annehmen | Februar / April (Restplätze) | Es erfolgt eine Email-Benachrichtigung. Auf den Link klicken und akzeptieren. |
Nominierung |
März/April (WS) September (SoSe) |
Das IO nominiert alle Studierenden formell bei der jeweiligen Gastuniversität. |
Registrierung an der Gastuni |
April-Juni (WS) Sept-Nov (Sose |
Sobald die Gasthochschule die Nominierung akzeptiert hat, wird sich das Incoming Team melden und weitere Informationen zur Anmeldung zur Verfügung stellen. |
Wer den Austauschplatz annehmen möchte, muss innerhalb einer Woche zu dem angegebenen Termin in MoveOn zustimmen (dazu erfolgt im Februar der Versand einer Email mit einem Link).
Im März (WS) /September (SoSe) werden alle Outgoings an der jeweiligen Partneruniversität nominiert. Die Nominierungsfristen sind bei allen Partneruniversitäten unterschiedlich. Je nach dem wann die Frist endet, wird die/der Exchange-Koordinator:in der Partneruniversität die Outgoings kontaktieren. Die Partneruni teilt mit, welche weiteren Schritte für die Anmeldung/Registrierung nötig sind.
Bitte unbedingt selbst auf der Webseite der Partneruni nachschauen, um sich über die Deadlines für die Anmeldung und weitere erforderliche Sprachnachweise zu informieren.
Einige Partner verlangen einen zusätzlichen TOEFL-Test oder ähnliche Nachweise für die Anmeldung.
Da die normale Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt an der WiWi-Fakultät relativ früh endet, ist es möglich, dass die Gasthochschule sich erst nach ein paar Wochen meldet. Sollte bis Ende April (WS) / Oktober (SoSe) noch keine Kontaktaufnahme erfolgt sein, bitte beim IO der WiWi melden.
Vor dem Auslandssemester
Schritte | Zeit | Bemerkung |
Rückmeldung | Juli (WS) | Das Immatrikulationsbüro ist dafür zuständig. |
Urlaubssemester | Bis sechs Wochen nach Semesterbeginn | Optional |
Auslandskrankenversicherung | Sich so früh wie möglich nach der Studienplatzzusage erkundigen | Sich an die eigene Krankenversicherung wenden. |
Einreise/Aufenthaltsgenehmigung | Sich so früh wie möglich nach der Studienplatzzusage erkundigen | Das Bewilligungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. |
Mobility Agreement SwissMobibility (Nur für die Schweiz) | So früh wie möglich vor Semesterbeginn | Die Vorlage der HU oder die Vorlage der Gasthochschule wählen |
Learning Agreement 1 - Vor der Mobilitätsphase |
Vor Beginn der Vorlesungszeit an der Gasthochschule | Die Vorlage ausfüllen und per E-Mail an das IO zur Unterschrift senden. |
Während des Austauschsemesters bleibt man Student der HU, daher bitte die Rückmeldung nicht vergessen: Auch wenn zwei Semester im Ausland verbracht werden, muss die Rückmeldung bei der HU erfolgen! Hierzu muss die Rückmeldegebühr innerhalb des Rückmeldezeitraums an die HU überwiesen werden.
Während des Auslandsstudiums können ein oder zwei Urlaubssemester beantragt werden. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Dennoch können Kurse anerkannt oder Klausuren teilgenommen werden. wird. Je nachdem, ob es sich aufgrund der unterschiedlichen Semesterzeiten im Ausland lohnt, können Studierende frei entscheiden, ob sie das Semesterticket für Berlin weiterhin nutzen möchten. Ein Urlaubssemester kann sich positiv auf die eigene Finanzierung auswirken, da die Fachsemesterzahl kleiner ist und eventuell Stipendien oder Bafög länger gezahlt werden.
Zur Beantragung eines Urlaubssemesters wird eine Bestätigung über die Teilnahme am Auslandsstudium benötigt. Das Grant Agreement gilt als Nachweisdokument. Der Antrag auf Beurlaubung kann jeweils ab Beginn des Rückmeldezeitraums für das kommende Semester bis zu 6 Wochen nach Beginn des laufenden Semesters beim Immatrikulationsbüro gestellt werden. Günstig ist es, wenn der Antrag im Rückmeldezeitraum im Immatrikulationsbüro eingeht. Bei erfolgter Rückmeldung weisen dann die Studierendenunterlagen bereits den Urlaubsvermerk aus. Alle Infos finden sich auf den Seiten des Immatrikulationsbüro.
Die Austauschprogramme der HU beinhalten KEINE Krankenversicherung. Weder die HU noch die EU-Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung, Verlust oder Beschädigung von Eigentum im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium entstehen. Daher bitte vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenversicherung anfragen, ob ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegt. Deutsche Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung sind normalerweise in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union versichert.
Studierende sollen sich bitte vor der Studienplatzzusage erkundigen, ob für das entsprechende Land ein Studentenvisum benötigt wird. Das Visum oder jede Art der Einreisegenehmigung muss vor der Abreise vorliegen. Das Bewilligungsverfahren kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat informieren. Für Europäer ist in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kein Visum erforderlich.
Um den Zugang und die Anerkennung der Studienleistungen zu vereinfachen, ist ein "Learning Agreement" zwischen der/dem Studierenden, der Partnerhochschule und der HU abzuschließen. In das Learning Agreement muss die/der Studierende alle Kurse eintragen, die an der Gastuniversität besucht werden. Achtung: Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden trotz der Lehrvereinbarung nicht automatisch anerkannt bzw. angerechnet. Über die Anrechnung der Kurse entscheidet nach der Rückkehr der Prüfungsausschuss.
Pro Semester müssen Kurse im Umfang min. 24 bzw. 30 ECTS besucht werden (wie viele ECTS sich die Studierenden nach dem Auslandsaufenthalt an der HU anerkennen lassen, ist freigestellt). Sprachkurse oder fachfremde Kurse zählen ebenfalls in die 30 ECTS.
Das Learning Agreement muss innerhalb der Frist von der Gastuniversität und Heimatuniversität unterschrieben werden.
Die Vorlage des Learning Agreements für das SwissMobility-Programm als Download.
Nur für die Teilnehmer an das SwissMobility-Programm (die Schweiz). Sie bekommen das SwissMobility Agreement von uns. Bitte überprüfen Sie es und schicken Sie es uns unterschrieben zurück per email an: outgoings-wiwi@hu-berlin.de.
Nach Ankunft an der Partneruniversität
Schritte | Zeit | Bemerkung |
Confirmation of Registration (SwissMobility) |
Nicht später als 3 Wochen nach Semesterbeginn | An die Erasmus-Stelle |
Online Learning Agreement 2 - Während der Mobilitätsnaßnahme | Nicht später als 3 Wochen nach Semesterbeginn | Kurse können abgewählt oder hinzugefügt werden. |
Verlängerung auf das SoSe (bei Bedarf) | Okt-Nov | In Abstimmung zwischen Heimat-und Gastuni |
Für Teilnehmer des SwissMobility-Programms: Nach Ankunft muss die Gastuni die Ankunft bzw. den Antritt des Studiums betätigen. Nachdem die/der Erasmus-Programmkoordinator:in vor Ort die Confirmation of Stay (digital) unterschrieben hat, muss es per Fax oder Email an Fr. Cornelia Marx gesendet werden.
Confirmation of Registration SwissMobility als Download.
Kontakt Cornelia Marx: cornelia.marx@uv.hu-berlin.de
Dauer des Aufenthalts:
- Beginn der Mobilitätsphase: Erster Tag, an dem Sie an der Aufnahmeeinrichtung zu Studienzwecken anwesend sein mussen. Sprachkurse in der Landessprache, die vor der Vorlesungszeit stattfinden, werden berücksichtigt (bitte eine Teilnahmebescheinigung nachweisen).
- Ende der Mobilitätsphase: Letzter Tag, an dem Sie an der Aufnahmeeinrichtung zu Studienzwecken anwesend sein mussten.
Innerhalb drei Wochen nach Semesterbeginn besteht immer noch die Möglichkeit, die Kursauswahl zu ändern.
Die Verlängerung eines ERASMUS-Aufenthalts muss mit dem IO der WiWi und der Gasthochschule abgestimmt werden. Eine Verlängerung ist je nach noch zur Verfügung stehendenden Mobilitätskontingenten grundsätzlich möglich. Eine weitere Förderung hängt von den noch verfügbaren finanziellen Ressourcen ab. Ein Anspruch auf die Fortzahlung des Stipendiums in den Verlängerungsmonaten besteht nicht. Für die Verlängerung ist ein neues Grant Agreement aufzusetzen.
Fristen für die Verlängerungsantrage
- von WS auf SoSe : 15. Dezember
- von SoSe auf WS: 15. Juni
Unbedingt die Deadlines der Gasthochschule beachten!
Wenn einer Verlängerung zugestimmt wurde, muss zu Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement mit der Kurswahl für das zweite Semester ausgefüllt werden.
Vor der Heimreise zurück an die HU
Für Teilnehmende des SwissMobility-Programms. Bevor die Rückreise nach Deutschland angetreten wird, muss die Gasthochschule bestätigen, dass das Auslandsstudium wirklich stattgefunden hat. Nachdem die (digitale) Unterschrift von der/dem Erasmus-Programmkoordinator:in vor Ort eingeholt wurde, muss das Dokument an Fr. Cornelia Marx per Email versendet werden.
Confirmation of stay SwissMobility als Download
Kontakt Cornelia Marx: cornelia.marx@uv.hu-berlin.de
Nach der Rückkehr an die HU
Schritte | Zeit | Bemerkung |
Erfahrungsbericht | Nicht später als 4 Wochen nach der Rückkunft | In die Moodle Gruppe „Erasmus Outgoings WiWi“ hochladen |
Transcript of Records | Spätestens am 30. November |
A/ Direkt von derGasthochschule oder B/ über das IO der WiWi. |
Anerkennungsnachweis | Spätestens am 30. November | Bei dem Prüfungsbüro einreichen. |
Bitte den Erfahrungsbericht ausfüllen und in die Moodle Gruppe „Erasmus Outgoings WiWi“ hochladen. Der Erfahrungsbericht ist primär für Studierende gedacht, die sich für einen Auslandsaufenthalt an der jeweiligen Universität interessieren.
Zur Anerkennung der Auslandsleistungen bitte den vollständig ausgefüllten Anerkennungsnachweis unterschrieben zusammen mit dem Transcript of Records (Notenübersicht der im Ausland erbrachten Leistungen) im Prüfungsbüro der WiWi einreichen
Das Anerkennungsformular zur Anerkennung von Leistungen aus Nicht-Erasmus-Ländern ist im Prüfungsbüro erhältich.
Über die Anerkenung der Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Das Transcript of Records (Notenübersicht der im Ausland erbrachten Leistungen) wird von der Partneruni entweder an das IO der WiWi oder direkt an die/den Studierende:n geschickt. Wenn das IO das Transcript of Records erhält, wird die/der Studierende:e informiert.
Beachte: Es müssen min. 24 bis 30 Punkte pro Semester ausgewiesen sein! Es müssen aber keine 24 bzw. 30 Punkte angerechnet werden.