Formulare
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS im Auslandssemester waren, erhalten das Anerkennungsformular vom International Office. Das Formular ist bereits Bestandteil der Unterlagen, die Sie vor Antritt des Auslandssemesters erhalten haben.
Regulär erfolgt die Anmeldung über AGNES - ausgenommen letzter Prüfungsversuch. Das Anmeldeformular für den 1. oder 2. Versuch steht daher nur für Ausnahmefälle zur Verfügung.
Regulär erfolgt der Rücktritt über AGNES - ausgenommen letzter Prüfungsversuch. Das Rücktrittsformular für den 1. oder 2. Versuch steht daher nur für Ausnahmefälle zur Verfügung.
Abmeldungen, die nach Ablauf der Rücktrittsfrist im Prüfungsbüro eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Formular-Attest zur Vorlage bei der Ärztin / des Artzes
Vorlage dieses ärztlichen Attestes im Prüfungsbüro spätestens am dritten Werktag (Montag bis Samstag) nach dem Prüfungstermin. Andernfalls gilt die Prüfung gemäß § 107 Abs. 2 ZSP-HU als nicht bestanden (Note: 5,0). Im Pflichtbereich führt dies nach einer 5,0 im dritten Versuch zur Exmatrikulation aus dem Studiengang!
Grundlage des Attestes ist eine unverzügliche Untersuchung, spätestens am Tag der Prüfung.
Abgabe beim Prüfungsbüro via E-Mail, alternativ per Post oder über die Hausbriefkästen. Die verbuchte Krankmeldung ist in "AGNES" ersichtlich, es erfolgt keine gesonderte Bestätigung.
Bei Nichtanerkennung des Attestes, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid.
Das Anmeldeformular zur Bachelor- oder Masterarbeit erhalten Sie derzeit auf Anforderung per E-Mail vom Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: pruefungsbuero-wiwi(at)hu-berlin.de
Das Formular ist unmittelbar nach Ausgabe des Themas im Prüfungsbüro einzureichen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Diese enthält den Abgabetermin, das Thema, die Prüfer:innen und weitere hilfreiche Informationen.
Die Bearbeitungszeit beginnt am Tag nach der Ausgabe des Themas durch die Prüfer:in.
Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
Welche Veranstaltungen setzen die Prüfer:innen zum Schreiben der Bachelor- oder Masterarbeit voraus?
Dieser Antrag wird nicht bei Krankmeldungen gestellt. Der Nachweis eines ärztlichen Attestes ist in der Regel ausreichend. Das ärztliche Attest muss nach Feststellung der Erkrankung spätestens nach 3 Werktagen im Prüfungsbüro vorliegen - Einreichung via E-Mail (nur pdf!). Rückwirkend ausgestellte Tage und verspätet eingereichte Atteste werden nicht berücksichtigt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Dauer der Krankheitstage - Samstag, Sonntag und Feiertage werden mit berücksichtigt.