Häufige Fragen
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Wie lange ist eine Korrektur der (Klausur-) Note möglich?
- Ein Notenkorrektur ist in der Regel nur innerhalb eines Jahres nach der Prüfung möglich. Danach kann die Note, selbst bei offensichtlich Fehlern, nicht mehr geändert werden.
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Wann findet die Klausureinsicht statt ?
Bitte melden Sie sich für einen Termin in meiner Sprechstunde an.
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Wie findet die Beratung für einen Drittversuch für eine Prüfung stattfinden?
Da ich eine Identitätskontrolle vornehmen muss, kann eine Beratung nur persönlich erfolgen.
In der Beratung stelle ich folgende Fragen:
- Woran hat es gelegen, dass die beiden ersten Versuche fehlgeschlagen sind?
- Welche Noten haben Sie in anderen quantativen Veranstaltungen (für Statistik I&II: die andere Statistik Vorlesung, Mathematik, Ökonometrie)?
- Wie sieht ihr Plan B aus, falls Sie im dritten Versuch erneut scheitern?
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Wie lange kann ich meine Klausur einsehen?
- Die Klausuren werden ca. drei Semester nach dem Klausurtermin vernichtet.
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Kann ich von Ihnen ein Gutachten für ein Stipendium oder eine Bewerbung bekommen?
In der Regel nicht. Für Gutachten wird von mir eine persönliche Einschätzung von Ihnen verlangt. Da ich Sie in der Regel nicht kenne, kann diese Einschätzung nicht vornehmen.
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Kann die Sprechstunde nicht per Videokonferenz durchgeführt werden?
Ein Durchführung der Sprechstunde per Videokonferenz ist nur möglich, wenn keine vertraulichen Dinge besprochen werden. Ist z.B. eine identitätskontrolle notwendig, dann kann ich die Sprechstunde nicht per Videokonferenz durchführen.