Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ zur (alten) PromO vom 21.05.2010

Diese Seite informiert über die häufigsten Fragen rund um das Promotionsstudium nach der Promotionsordnung vom 21.05.2010.

Während der Promotion

Muss ich mich als Promotionstudierende*r immatrikulieren?

Für Promovierende besteht eine Pflicht zur Immatrikulation an der HU.

Ausnahme: Bei bestehendem Arbeitsvertrag mit der HU genügt eine "Registrierung" (ohne Vorteile des Studierendenstatus) beim SSC. Die Immatrikulation ist in diesem Fall optional. Sollte Ihr Arbeitsvertrag jedoch enden und Sie möchten Ihr Promotionsstudium dennoch fortführen, ist ab Ende des Arbeitsvertrages in jedem Fall eine Immatrikulation als Promotionsstudierende*r erforderlich.

Die zuständige Stelle ist die Promotionsabteilung des Studierendenservice (SSC). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Abteilung.

WICHTIG: Nach erfolgter Immatrikulation senden Sie bitte eine Immatrikulationsbescheinigung an das Promotionsbüro.

Meine Promotionszeit läuft ab. Kann ich sie verlängern?

Ja. Nach Absprache mit der*dem Betreuer*in kann ein Antrag auf Verlängerung der Promotionszeit gestellt werden. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus, holen die Unterschrift Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers ein  und senden es anschließend per E-Mail an das Promotionsbüro.

Das Promotionsbüro leitet dann den Antrag nach Unterschrift der*des Vorsitzenden des Promotionsrats direkt an das SSC weiter. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung.

Ich möchte meine Betreuung wechseln. Was muss ich tun?

Bei individueller Promotion: Reichen Sie im Promotionsbüro ein formloses, von Ihnen und der*dem Betreuer*in unterschriebenes Erklärungsschreiben ein, in dem Sie erklären, dass Sie das Betreuungsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis auflösen möchten. Ist ein beiderseitiges Einverständnis nicht möglich, wenden Sie sich bitte an eine der Ombudspersonen der Fakultät, die sich um eine Konfliktlösung bemühen wird.

Bei strukturiertem Promotionsprogramm: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Büro Ihres Promotionsprogramms.

Ich möchte eine zweite Betreuungsperson benennen. Was muss ich tun?

Bei individueller Promotion: Schließen Sie mit der zweiten Betreuungsperson eine Betreuungsvereinbarung ab oder formulieren Sie eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Betreuungsvereinbarung mit der*dem ersten Betreuer*in. Informieren Sie das Promotionsbüro unter Beifügung einer Kopie der neuen Betreuungesvereinbarung.

Bei strukturiertem Promotionsprogramm: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Büro Ihres Promotionsprogramms.

Mein*e Betreuer*in scheidet aus der Fakultät aus. Was bedeutet das für mich?

Wenn Sie nicht mit Ihrer*m Betreuer*in an deren*dessen neue Institution wechseln wollen, um dort Ihre Promotion fortzusetzen, gilt folgendes:

Ausscheidende Betreuer*innen haben das Recht, begonnene Promotionsvorhaben bis 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden weiterzubetreuen und als fakultätsinterne Gutachter*innen in diesen Promotionsverfahren mitzuwirken. Wenn Sie sich also entscheiden, Ihre Promotion an unserer Fakultät fortzuführen, müssen Sie Ihr Promotionsvorhaben innerhalb von 3 Jahren zu Ende führen (Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation ist maßgeblich). Gleiches gilt im Falle von altersbedingtem Ausscheiden der*des Betreuer*in. Eine Verlängerung der 3-Jahres-Frist ist nur im begründeten Ausnahmefall per Promotionsratsbeschluss möglich.

Wenn Sie eine*n zweite*n Betreuer*in haben, die*der aktives Mitglied der Fakultät ist, kann das Promotionsvorhaben auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist an der Fakultät fortgesetzt werden - unter deren*dessen alleiniger Betreuung. Soll die*der ausgeschiedene Betreuer*in späterhin als "externe*r Gutachter*in" eingesetzt werden, ist hierfür ein Promotionsratsbeschluss erforderlich.

Ich habe mich entschieden, mein Promotionsstudium abzubrechen oder an eine andere Universität zu wechseln. Was muss ich tun?
Bitte informieren Sie das Promotionsbüro über Ihre Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Sie das Promotionsstudium an der Fakultät beenden möchten.

Abschluss der Promotion

Zeitplanung
Meine Dissertation wird in einigen Monaten fertig sein. Wie ist der genaue Zeitplan?

Bitte richten Sie sich bei Ihrer Zeitplanung nach folgendem Musterablauf:

  • ggf. im Vorfeld: Antrag auf Zulassung von externen Gutachter*innen (durch die*den Promovierende*n)
    • Zulassung von externen Gutachter*innen (durch den Promotionsrat)
  • Antrag auf Zulassung zum Doktorexamen (durch die*den Promovierende*n)
    • Zulassung zum Doktorexamen, Versendung der Aufträge zur Erstellung der Gutachten (durch das Promotionsbüro, 2-3 Tage)
    • Erstellung der Gutachten (max. 4 Monate)
    • Initiierung der Auslagefrist (durch das Promotionsbüro, nach Eingang aller Gutachten, 2-3 Tage)
    • Auslagefrist (2-4 Wochen)
  • Anmeldung des Kolloquiums (durch die*den Promovierende*n, mind. 15 Tage vor dem Kolloquiumstermin)
    • Einsetzung der Promotionskommission, Versendung der Einladungen zum Kolloquium an die Kommissionsmitglieder sowie an die*den Promovierende*n, HU-interne Ankündigung (durch das Promotionsbüro)
  • Erstellung und Versendung des Thesenpapiers (durch die*den Promovierende*n, bis 10 Tage vor dem Kolloquium)
  • Durchführung des Kolloquiums
    • Erstellung des Zwischenzeugnisses (durch das Promotionsbüro, 3-7 Tage)
  • Publikation der Dissertation (durch die*den Promovierende*n, innerhalb eines Jahres nach Kolloquium)
    • Erstellung der Promotionsurkunde (durch das Promotionsbüro, nach Erhalt der Publikationsbestätigung, ca. 4 Wochen)
Ein*e (oder mehrere) externe*r Gutachter*innen sollen im Promotionsverfahren mitwirken. Was ist zu tun?

Sobald Sie sich für eine*n externe*n Gutachter*in entschieden haben, stellen Sie beim Promotionsbüro baldmöglichst per E-Mail einen formlosen "Antrag über Zulassung einer externen Gutachterin/eines externen Gutachters" unter Beifügung eines aktuellen Lebenslaufes der nominierten Person.

Der Antrag muss vor der Abgabe der Dissertation gestellt werden. 

Da in der Regel hierfür ein Promotionsratsbeschluss erforderlich ist, sollte der Antrag mindestens 10 Tage vor der Promotionsratssitzung eingehen. Über die anstehenden Sitzungstermine informiert die Webseite des Promotionsrates. (Bei Programmpromovierenden der BSoE kann in bestimmten Fällen von einem Promotionsratsbeschluss abgesehen werden.) Das Promotionsbüro wird Ihre*n Betreuer*in um eine Stellungnahme bitten.

Um einen Zeitverlust zu vermeiden, können Sie parallel Ihre Dissertation im Promotionsbüro einreichen, so dass die Dokumentenprüfung bereits erfolgen kann.

 

Zulassung zum Doktorexamen/ Einreichung der Dissertation
Ich möchte jetzt meine Dissertion abgeben. Wie ist das Prozedere?

Sobald Sie Ihre Dissertation nahezu fertiggestellt haben, stellen Sie auch die weiteren für die Abgabe benötigten Dokumente zusammen und melden sich per E-Mail beim Promotionsbüro. Sie erhalten daraufhin einen Upload-Link (HU-Box). Laden Sie dort bitte Ihre pre-finale Dissertation sowie alle erforderlichen Dokumente hoch und informieren Sie anschließend das Promotionsbüro.

Das Promotionsbüro prüft kurzfristig die Unterlagen (1-2 Tage) und gibt Ihnen Rückmeldung. Danach können Sie Ihre Dissertation drucken lassen und einreichen.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Im Promotionsbüro müssen folgende Dokumente ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden:

  • Dissertation in 5 Druckexemplaren (mit eingebundener und unterschriebener Hilfsmittelerklärung sowie bei kumulativer Dissertation mit Übersicht zu Ko-Autor*innen, Eigenanteilserklärung und Publikationsstatus; entsprechende Vorlagen sind verfügbar)
  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zum Doktorexamen
  • aktueller Lebenslauf
  • Nachweis über aktuelle Immatrikulation als Promotionsstudierende*r
  • formlose Bestätigung der*des Betreuer*in über erfolgte Seminarpräsentation
  • ggf. Nachweis über Erfüllung von Auflagen, die bei Zulassung zur Promotion erteilt wurden (i.d.R. erfolgreich abgeschlossene Kurse)
Welche Formalvorgaben gibt es für die Dissertation?

Die Dissertation muss in 5 gebundenen Druckexemplaren sowie als digitale pdf-Datei eingereicht werden.

Die Druckexemplare sind für die Gutachter*innen und Kommissionsmitglieder vorgesehen und verbleiben bei diesen. Eine einfache Klebebindung mit Pappdeckel und Transparentfolie ist ausreichend (bitte keine Ringbindung!)

Bitte binden Sie in Ihre Dissertation die folgenden, entsprechend angepassten Dokumente mit ein:

Nach dem Titelblatt fügen Sie bitte eine deutsche und eine englische Zusammenfassung von je maximal einer Seite ein. Bitte orientieren Sie sich hierzu idealerweise an den Richtlinien des HU edoc-Servers, über den Sie Ihre Dissertation später publizieren können.

Template 2 und 3 fügen Sie bitte am Schluss der Dissertation an. 

Template 2 muss bei Abgabe der Dissertation in allen 5 Druckexemplaren eigenhändig unterschrieben werden.

Weitere Formalvorgaben (Layout, doppel-/einseitig) gibt es nicht. Sprechen Sie sich hierzu im Zweifelsfall mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in ab.

Können die Gutachten zur Dissertation in weniger als 4 Monaten erstellt werden, so dass das Doktorexamen schneller abgeschlossen werden kann?
Bitte treten Sie selbst mit Ihren Gutachter*innen in Kontakt und bitten Sie diese um eine schnellere Erstellung der Gutachten. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine schnellere Erstellung der Gutachten besteht.
Wie wird die Auslagezeit berechnet?

Die Auslagezeit beträgt 14 Tage in der Vorlesungszeit und 28 Tage in der vorlesungsfreien Zeit. Die Auslagefrist wird nach Eingang aller Gutachten vom Promotionsbüro festgelegt. 

Bei Überschneidung der Zeiträume wird die Auslagezeit anteilig berechnet.

Weihnachtsferien gelten als vorlesungsfreie Zeit und verlängern die Auslagefrist entsprechend.

 

Immatrikulation/Exmatrikulation
Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben?

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende*r bzw. Registrierung als Promovierende*r ist bis zum Tag des Promotionskolloquiums erforderlich. Danach können Sie auf Wunsch die Exmatrikulation beantragen. Sie können jedoch weiterhin bis zur Publikation der Dissertation immatrikuliert bleiben.

Ist nach Abgabe der Dissertation eine weitere Rückmeldung als Promotionsstudierende*r erforderlich, bitten Sie das Promotionsbüro dem Studierendenservice Center gegenüber kurz zu bestätigen, dass Sie die Dissertation bereits abgegeben haben und sich derzeit in der Prüfungsphase befinden. Bitte senden Sie nach erfolgreicher Rückmeldung den neuen Immatrikulationsnachweis ans Promotionsbüro.

 

Promotionskommission
Wie setzt sich die Promotionskommission zusammen?

Fall A:  Alle Gutacher*innen sind Mitglieder der Fakultät
- alle Gutachter*innen
- 1 zusätzliche*r Professor*in der Fakultät (Vorsitz der Promotionskommission)
- 1 Postdoc der Fakultät (promoviert, jedoch kein*e Professor*in)

Fall B: 1 Gutachter*in ist fakultätsextern
- alle Gutachter*innen
- 2 zusätzliche Professor*innen der Fakultät (davon ein Vorsitz der Promotionskommission)
- 1 Postdoc der Fakultät (promoviert, jedoch kein*e Professor*in) 

Fall C: 2 Gutachter*innen sind fakultätsextern
- alle Gutachter*innen
- 3 zusätzliche Professor*innen der Fakultät (davon ein Vorsitz der Promotionskommission)
- 1 Postdoc der Fakultät (promoviert, jedoch kein*e Professor*in) 

Hinweise:

  • Gastprofessor*innen dürfen als professorale Mitglieder in die Kommission berufen werden.
  • Die Kommissionsmitglieder (außer externe Gutachter*innen) müssen zum Zeitpunkt des Kolloquiums aktive Mitglieder der Fakultät sein.

 

Planung des Kolloquiums
Wann kann das Kolloquium frühestens stattfinden?

Das Kolloquium kann frühestens 2 Tage nach Ende der Auslagefrist stattfinden.

Zudem ist eine zweiwöchige Ankündigungsfrist zu beachten. Zwischen formaler Anmeldung des Kolloquiums im Promotionsbüro und dem Kolloquiumstermin müssen somit mindestens 15 Tage liegen.

Wo soll das Kolloquium stattfinden?

Für Promotionskolloquien ist in der Regel Raum 112 im Fakultätsgebäude Spandauer Str. 1 vorgesehen. Dieser Raum ist videokonferenztauglich. Bitte klären Sie die Verfügbarkeit bereits im Vorfeld vor der Anmeldung mit dem Promotionsbüro ab.

Das Kolloquium kann auf Absprache auch in anderen Räumlichkeiten der Fakultät stattfinden.

Wer darf am Kolloquium teilnehmen?
Am Kolloquium dürfen neben der Promotionskommission alle aktiven HU-Mitglieder teilnehmen - also auch Angehörige anderer HU-Fakultäten, nicht aber Mitarbeiter*innen anderer Universitäten sowie externe Personen.
Wo wird das Kolloquium angekündigt?
Die öffentliche Ankündigung erfolgt 14 Tage vor dem Kolloquium auf der Webseite der Fakultät sowie im Fakultätsnewsletter.
Kann der Ausschluss der Öffentlichkeit für ein Promotionskolloquium beantragen?
Die*der Promovierende kann bei Anmeldung des Promotionskolloquiums im begründeten Fall den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Danach dürfen am Kolloquium nur die Mitglieder der Promotionskommission teilnehmen. Eine öffentliche Ankündigung erfolgt in diesem Fall nicht.
Kann ich die Durchführung des Promotionskolloquiums als Videokonferenz beantragen?

Die*der Promovierende kann bei der Anmeldung zum Promotionskolloquium die Teilnahme einzelner Kommissionsmitglieder per Videokonferenz beantragen.

Hierbei müssen folgende Kriterien zwingend erfüllt sein:

  • sowohl die*der Kommissionsvorsitzende als auch die*der Promovierende müsssen persönlich anwesend sein.
  • mindestens 50% der Kommissionsmitglieder müssen persönlich anwesend sein.

Die endgültige Entscheidung obliegt der*dem Kommissionsvorsitzenden, deren*dessen Aufgabe es auch ist, die Videokonferenz technisch zu erstellen und zu leiten.

Technische Unterstützung kann ggf. beim EDV-Service-Center (ESC) der Fakutltät erfragt werden. 

Weitere Informationen sind im Infoblatt Leitfaden für Videokonferenzen zu finden.

Wer darf das Protokoll führen?

Die*der Protokollführende wird von der*dem Kommissionsvorsitzenden bestimmt. In der Regel wird diese Aufgabe an das nicht-professorale Kommissionsmitglied übertragen. Das Protokoll kann aber auch von jeder*m anderen Fakultätsmitglied geführt werden, soweit die Person folgende Bedingungen erfüllt:

  • aktives akad. Fakultätsmitglied am Tag des Kolloquium (Postdoc, Promovierende*r, Gastprofessor*in)
  • mindestens Master-Abschluss
  • einschlägige Kenntnisse im spezifischen Fachgebiet

Die*der Promovierende kann der*dem Kommissionsvorsitzenden eine entsprechende Person vorschlagen.

 

Vorbereitung des Kolloquiums
Wie kann ich das Kolloquium anmelden?
Sobald die Kommissionsmitglieder sowie Datum, Uhrzeit und Räumlichkeit feststehen, kann das Kolloquium per E-Mail beim Promotionsbüro unter Verwendung des nachstehenden Formulars angemeldet werden: Anmeldung Promotionskolloquium
Was ist das Thesenpapier?

In Vorbereitung auf das Kolloquium ist die Erstellung eines Thesenpapiers obligatorisch. Dieses enthält die wichtigsten Thesen, die im Kolloquium diskutiert werden sollen.

Das Thesenpapier muss bis spätestens 10 Tage vor dem Kolloquiumstermin per E-Mail an die Kommissionsmitglieder und zur Kenntnisnahme an das Promotionsbüro versandt werden.

Wie soll das Thesenpapier aussehen?
Das Thesenpapier hat keine formalen Vorgaben. Empfohlen wird max. 1-2 Seiten, auf denen die Thesen stichpunktartig aufgelistet werden. Auf Fußnoten und Quellenangaben kann hierbei verzichtet weden.
Was ist zu tun, wenn ein Kommissionsmitglied erkrankt?

Erkrankt ein Kommissionsmitglied, ist vorrangig die*der Kommissionsvorsitzende und das Promotionsbüro zu informieren. Hierbei ist die Möglichkeit abzuwägen, das Kolloquium ggf. per Videokonferenz durchzuführen. Die Entscheidung hierüber trifft die*der Kommissionsvorsitzende.

Wird die Erkrankung rechtzeitig vorher bekannt, kann in Absprache mit der*dem Kommissionsvorsitzenden ggf. ein Austausch des erkrankten Kommissionsmitgliedes erfolgen. Hierzu ist jedoch bis 3 Tage vor dem Kolloquiumstermin der Austausch dem Promotionsbüro zu melden, so dass das neue Kommissionsmitglied formal eingesetzt werden kann.

Andernfalls muss das Kolloquium verschoben und das Prozedere (Terminfindung, Anmeldung, Einladungen) erneut durchlaufen werden.

Was ist zu tun, wenn ich selbst krank werde?

Sind Sie selbst aus Krankheitsgründen nicht in der Lage, am Kolloquium teilzunehmen, ist die*der Kommissionsvorsitzende und das Promotionsbüro zu informieren. In diesem Fall muss das Kolloquium verschoben und das Prozedere (Terminfindung, Anmeldung, Einladungen) erneut durchlaufen werden. Bitte reichen Sie im Nachgang ein ärztliches Attest im Promotionsbüro ein.

 

Nach dem Kolloquium
Bekomme ich einen Nachweis über das bestandene Kolloquium?
Ja. Das Promotionsbüro stellt innerhalb von 7 Tagen ein Zwischenzeugnis aus.
Was sind die nächsten Schritte nach dem Kolloquium?

Nach bestandenem Promotionskolloquium müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb von zwölf Monaten publizieren. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der HU in Verbindung.

Das Promotionsbüro wird nach erfolgter Publikation von der Universitätsbibliothek benachrichtigt.

Ab wann kann ich den Doktorgrad führen?

Der Doktorgrad darf erst geführt werden, nachdem die Publikation erfolgt ist und Ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt wurde. Es gilt das Datum der von Ihnen unterzeichneten Empfangsbestätigung der Promotionsurkunde.

 

Publikation der Dissertation
Welche Publikationsmöglichkeiten habe ich?
Die Promotionsordnung sieht folgende Publikationsmöglichkeiten vor:
  • 80 Exemplare in Buch- oder Fotodruck,
  • 3 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erfolgt,
  • 3 Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und die Veröffentlichung als "Dissertation der HU" kenntlich ist,
  • 3 Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der Mutterkopie und 40 weiteren Kopien in Form von Mikrofiches (weiterführende Bestimmungen in der Promotionsordnung),
  • ein Exemplar ausgedruckt auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier sowie eine elektronische Version (gem. Änderungsbeschluss des Promotionsrats vom 17.11.2021; weiterführende Bestimmungen in der Promotionsordnung)

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der HU in Verbindung.

Das Promotionsbüro wird nach erfolgter Publikation von der Universitätsbibliothek benachrichtigt.

Ich habe Publikationsauflagen erhalten. Was muss ich tun?

Bitte überarbeiten Sie Ihre Dissertation entsprechend den Auflagen und senden Sie Ihre überarbeitete Dissertation an die Kommissionsmitglieder. Diese müssen mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Umsetzung der Auflagen bestätigen.

Bitte senden Sie das entsprechende, von allen Mitgliedern unterschriebene Formular per E-Mail an das Promotionsbüro zurück. Danach können Sie Ihre Dissertation publizieren.

 

Promotionsurkunde
Wie lange dauert die Erstellung der Promotionsurkunde?
Nach Eingang der Publikationsbestätigung von der Universitätsbibliothek stellt das Promotionsbüro innerhalb von ca. 4 Wochen die Promotionsurkunde aus.
Muss ich die Promotionsurkunde persönlich abholen?

Das Promotionsbüro empfielt, die Urkunde persönlich abzuholen.

Alternativ kann eine von der*dem Promovierenden bevollmächtigte Person die Urkunde abholen. Hierzu ist es notwendig, dass die*der Promovierende der*dem Bevollmächtigten eine formlose Vollmacht ausstellt (mit Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift der*des Bevollmächtigten) und per E-Mail an die*den Bevollmächtigte*n sendet (mit cc: an das Promotionsbüro). Die*der Bevollmächtigte kann danach mit dem Promotionsbüro einen Termin zur Abholung vereinbaren. Zur Abholung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen.

Nur im begründeten Ausnahmefall ist es möglich, die Promotionsurkunde per Post zu versenden.

Ich benötige die Promotionsurkunde dringend. Kann ich vorab einen Scan erhalten?
Nein. Das Promotionsbüro erstellt keine digitalen Vorab-Kopien der Promotionsurkunde.